Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ist eine eigenständige Säule der Sozialversicherung und dient der finanziellen Absicherung von pflegebedürftigen Menschen. Sie wurde 1995 als Pflichtversicherung eingeführt, um eine Grundversorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Dabei sind alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, während privat Krankenversicherte eine private Pflegepflichtversicherung abschließen müssen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung verfolgt das Prinzip der Teilkaskoversicherung, das bedeutet, dass sie die Pflegekosten nur teilweise abdeckt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen daher oft eigene finanzielle Mittel oder ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI festgestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf Unterstützung angewiesen ist. Der medizinische Dienst (MD) oder ein anderer zugelassener Prüfdienst stellt den Pflegegrad (1-5) fest, der die Grundlage für die Höhe der Leistungen bildet.

Welche Leistungen gibt es?

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen:
Leistungen 2025
1
2
3
4
5
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Beratung zu Hause (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
halbj.
halbj.
viertelj.
viertelj.
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) mtl.
-
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) mtl.
-
347 €
599 €
800 €
990 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) mtl.
-
721 €
1.357 €
1.685 €
2.085 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) mtl.
131 €
131 €
131 €
131 €
131 €
Verhinderungspflege (VHP) (§ 39 SGB XI)
-
1.685 €
1.685 €
1.685 €
1.685 €
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) (KZP) jährl.
-
1.854 €
1.854 €
1.854 €
1.854 €
Entlastungsbudget (§ 39 SGB XI) jährl.
-
3.539 €
3.539 €
3.539 €
3.539 €
Zusätzliche Leistung in ambulant betreutet Wohngruppen (§ 38a SGB XI) mtl.
224 €
224 €
224 €
224 €
224 €
Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI) mtl.
25,50 €
25,50 €
25,50 €
25,50 €
25,50 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) mtl.
42 €
42 €
42 €
42 €
42 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA (§ 40a, § 40b, § 39a SGB XI) mtl.
53 €
53 €
53 €
53 €
53 €
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) je Maßnahme
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)
-
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a SGB XI)
-
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) mtl. 
+ Zuschlag f. Eigenant. 0-12 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. 13-24 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. 25-36 Monate
+ Zuschlag f. Eigenant. ab 37 Monate
131 €
15%
30%
50%
75%
805 €
15%
30%
50%
75%
1.319 €
15%
30%
50%
75%
1.855 €
15%
30%
50%
75%
2.096 €
15%
30%
50%
75%
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a SGB XI) mtl.
-
266 €
266 €
266 €
266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI)
Leistungen der Krankenversicherung
Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung), die unabhängig vom Pflegegrad nach ärztlicher Verordnung übernommen wird. Spezielle Hilfsmittel, die zur Unterstützung der Pflege oder zur Verbesserung der Mobilität dienen (z.B. Rollstühle, Gehhilfen), werden ebenfalls von der Krankenversicherung abgedeckt, die Kostenübernahme hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der Genehmigung durch die Krankenversicherung ab.
Diese Beträge und Leistungen können sich je nach gesetzlichen Änderungen und individuellen Versicherungsbedingungen ändern. Es wird empfohlen, sich für spezifische Informationen und aktuelle Beträge direkt an die zuständige Pflegekasse oder Krankenkasse zu wenden.