Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen medizinische
Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung), die
unabhängig vom Pflegegrad nach ärztlicher Verordnung übernommen wird.
Spezielle Hilfsmittel, die zur Unterstützung der Pflege oder zur
Verbesserung der Mobilität dienen (z.B. Rollstühle, Gehhilfen), werden
ebenfalls von der Krankenversicherung abgedeckt, die Kostenübernahme
hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der Genehmigung durch
die Krankenversicherung ab.
Diese Beträge und Leistungen können sich je nach gesetzlichen
Änderungen und individuellen Versicherungsbedingungen ändern. Es
wird empfohlen, sich für spezifische Informationen und aktuelle
Beträge direkt an die zuständige Pflegekasse oder Krankenkasse zu
wenden.