Beratungseinsätze

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Sie dienen der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

Was wird beim Beratungseinsatz gemacht?

  • Fachliche Einschätzung Ihrer häuslichen Pflegesituation
  • Konkrete Hinweise zur Verbesserung der Versorgung
  • Nachweis über die Beratung zur Weiterleitung an die Pflegekasse

Wichtig für Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen diese Einsätze nur von anerkannten Pflegediensten oder zertifizierten Beratungsstellen durchgeführt werden. Über das Pflegeportal können Sie Kontakt zu qualifizierten Partnern in Ihrer Region aufnehmen.

Auch Pflegehilfe Hameln arbeitet mit entsprechenden Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen einen wohnortnahen und fachlich fundierten Einsatz zu ermöglichen.

🛡️ Damit Ihr Pflegegeld weiterhin in voller Höhe ausgezahlt wird

Denken Sie daran:
Die regelmäßigen Beratungseinsätze sind eine gesetzliche Voraussetzung zur Sicherung Ihres Pflegegeldes.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation eines passenden Einsatzes – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

📅 Jetzt Beratungseinsatz organisieren