§5 BEEP-Präventionscheck — Präventionsplan für Pflegebedürftige erstellen
Präventionsplan für Pflegebedürftige nach §5 BEEP
Interaktiver Präventions-Check nach §5 BEEP-Gesetz (seit 01.01.2026): 6 Kategorien (Sturz, Ernährung, Bewegung, Kognition, Soziales, Wohlbefinden), dynamischer Präventionsplan mit konkreten Empfehlungen und Förderungen.
Hinweis: Erste Einschätzung — ersetzt keine offizielle Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und keine rechtsverbindliche Pflegeberatung. Für die tatsächliche Einstufung ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig. Keine Gewähr, keine Haftung.