Wurde ein Pflegegrad abgelehnt oder fällt er niedriger aus als erwartet, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Rund 30–40% aller Widersprüche führen zu einer Verbesserung des Pflegegrades.
Häufige Fragen
Kostet der Widerspruch etwas?
Nein – der Widerspruch ist kostenlos. Beratung durch VdK oder unabhängige Pflegeberatung ist ebenfalls kostenlos.
Was wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Sozialgericht erhebt keine Gerichtskosten für Pflegegradklagen.
Kann ich während des Widerspruchs weiter Pflegegeld beziehen?
Ja – der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf laufende Leistungen.
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