Wer dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt, kann einen Pflegegrad beantragen. Das Antragsdatum ist entscheidend – Leistungen werden rückwirkend ab diesem Datum gewährt.
1. Antrag stellen
Anruf bei der Pflegekasse genügt. Das Datum des Anrufs gilt als Antragsdatum – auch wenn Unterlagen noch fehlen.
2. MD-Termin
Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch – meist innerhalb von 25 Tagen nach Antrag.
3. Vorbereitung
Pflegetagebuch führen: wer hilft wann wie lange. Alle Erkrankungen und Einschränkungen dokumentieren. Pflegeberatung hinzuziehen.
4. Begutachtung
Gutachter bewertet 6 Module: Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen, Alltagsgestaltung.
5. Bescheid
Pflegekasse erlässt Bescheid (PG 1–5). Bei zu niedrigem Grad: Widerspruch möglich.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Pflegegrad?
Rückwirkend ab Antragsdatum – deshalb so früh wie möglich anrufen, auch wenn noch keine Unterlagen vorliegen.
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?
125 € für ambulante Dienste, 131 € Entlastungsbetrag (§45b), Pflegekurse für Angehörige, Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat.
Kann ich den Pflegegrad später erhöhen lassen?
Ja – durch einen Höherstufungsantrag jederzeit möglich, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat.
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