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Entlastungsbetrag (131 €/Monat) in Hameln-Pyrmont

Den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Hameln-Pyrmont einsetzen – anerkannte Anbieter und Tipps.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden.

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131 € monatlich
Für alle Pflegegrade 1–5. Nicht verbrauchte Beträge des laufenden Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Wofür nutzbar?
Anerkannte Anbieter nach §45a SGB XI: Alltagsbegleitung, Betreuung, Haushaltshilfe, Fahrdienste, Pflegekurse, digitale Pflegehilfen.
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Umwandlungsanspruch §45a Abs. 4
Ab PG 2 können bis zu 40% des Sachleistungsbudgets zusätzlich in Entlastungsleistungen umgewandelt werden – bei PG 3 bis zu 598 €/Monat extra.
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Abrechnung
Anerkannter Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – kein Vorschuss nötig.

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein – er steht automatisch mit dem Pflegegrad zu. Sie müssen nur einen anerkannten Anbieter beauftragen.

Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?

Nicht sofort – nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, dann verfallen sie.

Was ist der Unterschied zum Umwandlungsanspruch?

Der Umwandlungsanspruch (§45a Abs. 4) erlaubt zusätzlich bis zu 40% der Sachleistung umzuwandeln – den meisten Pflegebedürftigen ist er unbekannt.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?

Ja, wenn der Anbieter nach §45a SGB XI anerkannt ist. Nicht anerkannte Anbieter sind nicht förderfähig.

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