Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Hilfe: Einkauf, Kochen, Gesellschaft. Nach §45a SGB XI anerkannte Angebote sind über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1) finanzierbar.
Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Hilfe: Einkauf, Kochen, Gesellschaft. Nach §45a SGB XI anerkannte Angebote sind über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat ab Pflegegrad 1) finanzierbar.