Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI abzurufen, halbjährlich (bei Pflegegrad 4 und 5 optional vierteljährlich).
Viele Familien wissen nicht: Diese Beratung ist kostenlos, kommt zu Ihnen nach Hause und dient ausschließlich Ihrer Unterstützung — kein Kontrollbesuch, kein Papierkram.
Wir kommen zu Ihnen, schauen gemeinsam wie die Versorgung läuft und geben praktische Hinweise für den Alltag.
Einfach Termin vereinbaren — wir kümmern uns um den Rest. Beratungsbesuch jetzt anfragen →
Tipp