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Tipp

§37.3-Beratungsbesuch: Was viele Pflegegeldbezieher nicht wissen

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI abzurufen, halbjährlich (bei Pflegegrad 4 und 5 optional vierteljährlich).

Viele Familien wissen nicht: Diese Beratung ist kostenlos, kommt zu Ihnen nach Hause und dient ausschließlich Ihrer Unterstützung — kein Kontrollbesuch, kein Papierkram.

Wir kommen zu Ihnen, schauen gemeinsam wie die Versorgung läuft und geben praktische Hinweise für den Alltag.
Einfach Termin vereinbaren — wir kümmern uns um den Rest. Beratungsbesuch jetzt anfragen →
Pflegehilfe Hameln – Melanie Zick
📍 Hameln
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