Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer vom Gericht als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll.
Die Notfallkarte enthält Ihre wichtigsten medizinischen und persönlichen Daten für den Notfall.