Der Pflegeleistungsrechner zeigt Ihnen, welche finanziellen Leistungen Sie je nach Pflegegrad und Pflegeform (z. B. zu Hause oder im Heim) erhalten können.
💡 Wichtig: Zusätzlich zu den hier dargestellten Leistungen der Pflegeversicherung können in vielen Fällen auch Leistungen der Krankenkasse (z. B. Häusliche Krankenpflege, Reha, Medikamente, Hilfsmittel auf Rezept) eine Rolle spielen. Diese sind nicht Bestandteil dieses Rechners.
🧱 Hinweis zur Darstellung:
Die Ergebnisse sind nach Themenbereichen gegliedert. Nutzen Sie die Farben, um sich schnell zu orientieren.
🎯 Eingaben
Pflegegrad:
💡 Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wählen Sie über den Regler Ihr Wunschverhältnis – die Beträge und Infos passen sich automatisch an.
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen maximal 796 € für Sachleistungen und 347 € für Pflegegeld zur Verfügung. Die aktuelle Auswahl entspricht 40 % Pflegegeld (138,80 €) und 60 % Sachleistung (477,60 €).
📊 Ergebnisse im Überblick
Die unten aufgeführten Leistungen sind sortiert nach Themenbereichen. Klicken Sie auf eine Leistung, um weitere Informationen zu erhalten.
Legende: BeratungAmbulantStationärHilfsmittel
Leistung
Pflegegrad
Hinweis zur Darstellung:
Die Grafik zeigt den monatlichen Zuschuss der Pflegekasse im Pflegeheim. Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Verweildauer und wird zusätzlich zum regulären Pflegesatz gewährt.
📝 Zusammenfassung der Leistungen bei häuslicher Pflege
Die monatlichen Leistungen bei Pflege zu Hause setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die flexibel kombinierbar sind – je nach individueller Situation und Pflegegrad:
Pflegegeld und Pflegesachleistung:
Diese beiden Leistungen bilden den Kern der häuslichen Versorgung. Je nach gewählter Aufteilung (Kombinationsleistung) wird ein Teil als Geldleistung direkt an die pflegebedürftige Person oder Angehörige gezahlt, der andere Teil kann für einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden.
Entlastungsbetrag:
Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein zweckgebundener Betrag von 131 € monatlich zur Verfügung – z. B. für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Gruppenaktivitäten.
Tages- und Nachtpflege:
Ab Pflegegrad 2 kann teilstationäre Versorgung zusätzlich in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Pflegesachleistung.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Diese Leistungen stehen bei vorübergehender Abwesenheit oder Entlastung der Pflegeperson zur Verfügung – derzeit bis zu 3.539 € jährlich (kombiniert, Stand 2025).
🔎 Interpretation der Diagramme
Das obere Diagramm zeigt die monatlichen Leistungen bei häuslicher Pflege, inklusive der individuellen Verteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung.
Das untere Diagramm visualisiert die verfügbaren jährlichen Ersatzleistungen, die unabhängig von der monatlichen Versorgung zusätzlich genutzt werden können.
Hinweis: Die tatsächliche Nutzung hängt von der konkreten Pflegesituation und dem Antrag bei der Pflegekasse ab.
🏥 Zusammenfassung der Leistungen im Pflegeheim
Bei vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss der Pflegekasse gemäß § 43 SGB XI. Dieser setzt sich zusammen aus:
Pflegekassenzuschuss:
Je nach Pflegegrad wird ein monatlicher Festbetrag von der Pflegekasse übernommen – unabhängig vom tatsächlichen Eigenanteil im Heim.
Leistungszuschlag:
Ab dem 13. Monat in einem Pflegeheim reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil durch einen prozentualen Zuschlag der Pflegekasse. Dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer:
ab Monat 13: 15 %
ab Monat 25: 30 %
ab Monat 37: 50 %
ab Monat 49: 75 %
🔎 Interpretation des Diagramms
Die Darstellung visualisiert die monatlichen Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Versorgung.
Die beiden Balken zeigen den Pflegekassenzuschuss sowie den Leistungszuschlag in Abhängigkeit von der Verweildauer. Gemeinsam ergeben sie den Gesamtzuschuss, der die finanzielle Belastung reduziert.
Hinweis: Die tatsächliche Eigenbeteiligung hängt vom Pflegesatz des jeweiligen Pflegeheims ab und kann durch ergänzende Leistungen (z. B. Sozialhilfe) reduziert werden.
💡 Leistungen im Vergleich:
Vergleichen Sie die Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege direkt im Pflegeformen-Vergleichsrechner.